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Mit qualitativ hochstehender Berufsbildung kann man sich im Alltag besser bewähren. Fotos: pd
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Brancheneigenes Geld für die Ausbildung

09.02.2016 16:13
von  Sascha P. Dubach //

Der Bundesrat hat, gestützt auf das Berufsbildungsgesetz, den Berufsbildungsfonds für Pferdeberufe Mitte Dezember 2015 für allgemeinverbindlich erklärt. Dies bedeutet, dass seit der Inkraftsetzung am 1. Februar dieses Jahres sämtliche Betriebe, die in irgendeiner Form erwerbsmässig mit Equiden zu tun haben, einen Beitrag in den Fonds zahlen müssen.


Seit fast acht Jahren ist der Berufsbildungsfonds für die OdA  (Organisation der Arbeitswelt) Abteilung Pferdeberufe ein Thema. Die Berufsausbildung der Bereiter, Pferdepfleger, Renn­reiter oder Pferdewarte war bis zum Jahr 2000 in der Hand des Schweizerischen Verbandes für Berufsreiter und Reitschulbesitzer (SVBR), der heutigen «Swiss Horse Professionals» (SHP). Gemäss Verfügung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT wurde damals die gesamte berufliche Ausbildung, nicht nur jene der Pferdeberufe, auf eine neue Basis gestellt, und zwar unter der Bezeichnung «Organisation der Arbeitswelt OdA». Auf Anordnung des BBT wurde dann die Abteilung Pferdeberufe mit neuen Verantwortlichen, Statuten und Reglementen für die Ausbildung ins Leben gerufen; die Statuten dann 2005 genehmigt.
Die OdA Pferdeberufe finanzierte sich bis anhin mittels eines eigenen, internen Fonds und zusätzlichen Mitteln aus der öffentlichen Hand. «Mit dem Bundesratsbeschluss und der damit verbundenen Verbindlichkeitserklärung des Berufsbildungsfonds gibt es nicht einfach viel mehr Geld für die OdA», so Vizepräsident Derek Frank, «es ist vielmehr so, dass wir nun auf die Hilfen vom Staat nicht mehr angewiesen sind und wie alle anderen Berufszweige die Unterstützung quasi nach dem Verursacherprinzip von der eigenen Branche zweckgebunden erhalten.»

Wer muss zahlen?

Formal heisst es im Merkblatt: Dem BBF (Berufsbildungsfonds) unterstellt sind alle Betriebe, Betriebs­teile (auch Selbstständigerwerbende), unabhängig von ihrer Rechtsform, die in der Pferdebranche erwerbsmässig tätig sind, das heisst Equiden halten oder nutzen, Nutzer ausbilden sowie Dienstleistungen an der, auf der oder mit der Equide erbringen.

OdA-Vizepräsident Derek Frank.

Das klingt vielleicht etwas kompliziert, ist es aber nicht. «Grundsätzlich kann man sagen, dass alle Betriebe, die de facto einen durch die OdA ausgebildeten Fachmitarbeiter anstellen könnten, beitragspflichtig sind», so Frank. Hufschmiede beispielsweise sind genauso davon ausgenommen wie ein Osteopath oder Pferdezahnarzt, diese zahlen ihre Beitrage bereits in ihren eigenen Branchen. In den Geltungsbereich der OdA fällt beispielsweise auch ein Landwirtschaftsbetrieb mit Pferdehaltung, «jedoch explizit nur, wenn er zusätzliche Infrastruktur für Pferde wie eine Sattelkammer oder einen Aussenplatz oder Dienstleis­tungen der Pferdewirtschaft zur Verfügung stellt», präzisiert Derek Frank. Die reine Haltung oder Aufzucht von Pferden ist von den Gebühren ausgenommen.
Die Höhe der Beitragspflicht wird anhand einer Selbstdeklaration bestimmt. Für 2016 gilt ein Grundbetrag von 250 Franken pro Betrieb/Betriebsteil plus zehn Franken pro Equide. Ein Pensionsstall mit 20 eingestallten Vierbeinern muss also 450 Franken berappen. Das entsprechende Formular zur Selbstdeklaration kann auf der Webseite der OdA unter www.pferdeberufe.ch heruntergeladen werden.
Was passiert, wenn jemand die Deklaration nicht ausfüllt? «Die Fondskommission kann einen Betrieb auch einschätzen. Bei Nichtbezahlung werden nach Mahnungen die üblichen rechtlichen Schritte eingeleitet.» Derek Frank ist sich sicher, dass es keine schwarzen Schafe geben wird. «Die gesamte Branche profitiert im Gegenzug von qualitativ bestens ausgebildeten Mitarbeitern in allen Bereichen.» Es gibt auch die Möglichkeit einer Befreiung respektive Teilbefreiung von der Beitragspflicht. Als Basis hierzu gelten Jahreseinnahmen von weniger als 6000 Franken. Diese Betriebe müssen der OdA ein entsprechendes Gesuch mit glaubhaften Beweismitteln (Buchhaltungsauszug, Steuererklärung etc.) einreichen.

Zusätzliche Mittel?

Alle Grundausbildungen, die die OdA Pferdeberufe anbietet, werden mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder mit dem eidgenössischen Berufsattest abgeschlossen. Alle diese Berufsbilder werden zudem fortlaufend den Erfordernissen der Zeit angepasst. Falls über den Fonds zusätzliche Mittel generiert werden, so will die OdA diese als Reserve für spätere Projekte anlegen und/oder beispielsweise Nachwuchsförderung betreiben. Dies könnte beispielsweise die Entsendung von jungen Fachkräften an die «Swiss Skills» – der nationalen Meisterschaften der Berufsleute – sein. Oder es könnten gewisse Kurse mit Vergünstigungen attraktiver gestaltet werden. «Wir können die Mittel nicht einfach irgendwo zusätzlich ausgeben. Die gesamte Berufsausbildung steht unter Aufsicht des Bundes und wir werden diesbezüglich laufend geprüft», erklärt Derek Frank.

Wie weiter mit der SHP

Auch der Schweizerische Verband für Berufsreiter und Reitschulbesitzer (SVBR), der sich nach der Umstrukturierung ab 2009 mit dem neuen Namen «Swiss Horse Professionals» neu orientiert hat, steht dem Berufsbildungsfonds positiv gegenüber. Präsident Martin H. Richner formuliert es so: «Die OdA ist zuständig für die gesetzliche Grundausbildung. Daraus entsteht ein Vakuum bei der Weiterbildung, hier könnte die SHP zukünftig vermehrt aktiv werden. Oder beispielsweise bei der Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben, die auf Pferdehaltung umstellen möchten oder dies als zusätzliches Standbein in Erwägung ziehen.» Die SHP hat noch keine konkreten Konzepte erarbeitet. Präsident Richner sieht die SHP primär als künftiges Kompetenzzentrum für den Wissenstransfer von Profis.

Offene Fragen

«Grundsätzlich finde ich es richtig, dass die Pferdebetriebe die Ausbildung in der eigenen Branche mit­finanzieren müssen, in anderen Berufsbereichen ist dies ja seit Längerem schon der Fall», meint Philip Züger. Der Springreiter, der mit seinen Eltern Guido und Jeannette und Schwes­ter Annina in Galgenen einen Sport- und Pensionsstall mit rund 60 Pferden betreibt, muss künftig 850 Franken an die OdA abliefern. «Die Kosten werden selbstverständlich wir tragen und nicht auf unsere Pensionäre abwälzen. Im Gegenzug profitieren wir wiederum von den Ausbildungsangeboten. Ich persönlich habe jedoch Zweifel bezüglich Selbstdeklaration. Wenn man schon ein System wie ‘Agate’ aufgezogen hat, wäre dieser Weg doch einfacher. Ansonsten wird es noch einige Betriebe geben, die durch die Maschen fallen.»

(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 5/2016)

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