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Verletzungen bei Turnierteilnahmen sind meistens nicht in der Versicherung «Reiten fremder Pferde» inbegriffen.
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Das Risiko eindämmen

12.03.2019 14:07
von  Chantal Kunz //

Reiten gilt als Risikosportart. Wir Menschen haben eine Versicherung – Krankenkasse, Haftpflicht und so weiter. Aber die Pferde? Schäden, die am oder durch das Pferd entstehen, können schnell teuer werden. Deshalb ist es wichtig, die passende Versicherung abzuschliessen.

Es lohnt sich, die Versicherungsofferten zu vergleichen.

Entsteht beim Umgang mit einem Pferd ein Schaden, muss der Führer/Reiter dafür aufkommen, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Besitzer handelt. Daher lohnt es sich besonders für Reit- oder Spazierbeteiligungen, eine Versich­erung abzuschliessen. Eine solche Haftpflichtversicherung (Reiten fremder Pferde) übernimmt die Kosten für einen Schaden, sofern dieser nicht mit Absicht oder fahrlässig verursacht wur­de. Reitet/fährt/führt eine Person ein fremdes Pferd, haftet sie aus Mietvertrag oder aus Gebrauchsleihevertrag. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Versicherung Schadenkosten übernimmt, solange die Person nach Anweisung des Pferdebesitzers und nach bes­tem Wissen sorgfältig gehandelt hat. So kann die Person zum Beispiel nichts dafür, wenn sich das Pferd vor einem fremden Hund erschrickt und deshalb einen Verkehrsunfall verursacht, solange sich der Reiter an die Verkehrsregeln gehalten und der Besitzer des Pferdes das Bereiten von Strassen erlaubt hat. Wenn nachweisbar ist, dass der Schaden aufgrund von pferdetypischem Verhalten (Flucht bei Erschre­ck­en, Schlagen in Angstsituationen und so weiter) entstanden ist, wird die Versicherung für den Schaden aufkommen. Anders ist es, wenn die Person ausreitet, obwohl ihr nur das Reiten in der Halle gestattet wur­de, oder wenn sie fahrlässig oder absichtlich Verkehrsregeln missachtet hat. In diesem Falle wird die Versicherung die Zahlung verweigern. Schlägt also ein Pferd mit dem Huf eine Beule in ein parkiertes Fahrzeug, haftet der Reiter mit seiner Privathaftpflichtversicherung – unabhängig davon, ob er der Eigentümer des Pferdes ist oder nicht. Galoppiert aber eine Person durch eine stark frequentierte Einkaufsstrasse, handelt sie grob fahrlässig und muss unter Umständen eine Leistungskürzung hinnehmen, wenn sie dies nicht mit einer entsprechenden Zusatzversicherung in der Privathaftpflicht abgedeckt hat. Mitversichert sind ebenfalls Schäden an Sattel, Zaumzeug und der Fahrausrüstung. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden, die bei der Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen entstehen. Dieser Ausschluss gilt gemäss «Mobiliar» nicht, wenn die versicherten Personen beweisen, dass der Schaden anlässlich der Teilnahme an einer vereins-, kurs- oder schulinternen Prüfung verursacht wurde.

Einer Reitbeteiligung ist der Haftpflichtversicherungszusatz «Reiten fremder Pferde» zu empfehlen.

Die meisten Versicherungen bieten aber den Zusatz an. Dieser deckt Verletzungen, die aufgrund einer Teilnahme an einer reitsportlichen Veranstaltung wie einem Springturnier entstehen, wie es bei der «Zürich Versicherung» heisst. Im Schadensfall besteht für den Verursacher Meldepflicht. Diese ist bei Ableben eines Pferdes oder einer tierärztlichen Anordnung der Notschlachtung sofort wahrzunehmen. Bei Pferdeverletzungen ist der Schaden innerhalb drei Arbeitstagen zu melden.

Pferd verletzt

Wenn sich ein Pferd beim Reiten verletzt, unterscheiden die Versicherungen dazwischen, ob es sich beim Reiter um den Eigentümer des Tieres gehandelt hat oder nicht. «Beim fremden Pferd kommt der Zusatz ‘Mieter oder Entlehner von fremden Pferden in der Privathaftpflicht des Hobbyreiters’ zum Tragen», sagt Roland Bösch, Leiter Privatkundenversicherungen bei «Helvetia Versicherungen». «Helvetia» übernimmt in einem solchen Fall nach Abzug des Selbstbehaltes die Heilungskosten für das Pferd gemäss vereinbarter Versicherungssumme sowie den nachgewiesenen Erwerbsausfall gemäss vereinbarter Tagesentschädigung, der dem Besitzer durch den Unfall entsteht. «Der Kunde kann Tagessätze zwischen zehn und 100 Franken wählen», sagt Nathalie Vidal von der «Zürich Versicherung».

Eine Krankheit des Pferdes kann hohe Kosten verursachen, für die man sich etwas absichern kann. Wenn ein Tier ins Tierspital muss, können die Kosten schnell in die Höhe schiessen.

Die Höhe der Tagessätze variiert, bei der «Allianz Suisse» liegen sie zwi­schen 20 und 60 Franken. Eingeschlossen sind meist «Schäden am gemieteten oder entliehenen Pferd inklusiv Sattel und Zaumzeug». Ausserdem kommt die Versicherung für Ansprüche für die Tötung, Wertverminderung und vorübergehende Gebrauchsunfähigkeit sowie die Kosten der tierärztlichen Behandlung auf.
Im Todesfall ist meist eine Versicherungssumme zwischen 10000 und 50000 Franken vorgesehen – meist der Wert des Pferdes. Die Leistungen unterliegen in den meisten Fällen einem Selbstbehalt von zehn Prozent, mindes­tens 500 Franken. 

Krankenversicherung für das Pferd

Weiter kann auch eine Versicherung für das Pferd selber abgeschlossen werden. Diese wird im Todesfall oder bei Verletzungen aktiv. Was wichtig zu wissen ist: Es werden meistens nur Pferde bis im Alter von 15 Jahren in der Versi­cherung aufgenommen und natürlich nur gesunde Pferde. Um dies sicherzustellen, werden die Tiere vor Aufnahme in die Versicherung von einem Tierarzt untersucht, wie es bei der «Nordostschweizerischen Pferdeversicherung NOP» heisst. Ausserdem würden sie keine Rennpferde, Distanzpferde, die über 60 Kilometer starten und Militarypferde ab Stufe Zweistern, die wettkampfmässig eingesetzt werden, in die Versicherung aufnehmen. Ausgeschlossen sind ebenfalls Vierbeiner, welche von anderen Pferdeversicherungsgesellschaften schon abgeschätzt wurden. 

In der Grunddeckung ist meistens der Tod des Tieres, lebensrettende Operationen und Diebstahl inbegriffen. Dabei sollten aber die Vertragsbedingungen genau studiert werden. Denn es gibt Ausnahmen, in denen das Ableben des Tieres nicht von der Versicherung entschädigt wird. Die Leistungen sind natürlich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Der Versicherungswert richtet sich nach dem Kaufpreis oder dem Schätzungswert des versicherten Pferdes. Bei der Pferdeversicherung «ABES» wurde eine unverbindliche Prämie von 630 Franken pro Jahr für ein zehnjähriges Pferd im Wert von 15000 Franken berechnet. Bei der Schweizer Pferdeversicherung werden verschiedene Pakete angeboten, wobei die monatliche Prämie zwischen 29 und 119 Franken beträgt. Diese kann auf der Homepage ganz einfach unverbindlich berechnet werden. Die maximalen Versicherungswerte variieren dabei je nach Alter der Pferde. Bei der Nordostschweizerischen Pferdeversicherung «NOP» gilt die Versicherung vor allem für das Ableben des Tieres, wobei ein Zusatz für einen Spitalaufenthalt abgeschlossen werden kann. Dieser kostet 100 (wobei die Versicherung in einem Fall eines Spitalaufenthalts bis zu 3000 Franken übernehmen würde) bis 200 Franken (5000 Franken würde die Versicherung übernehmen) im Jahr. Die Grundprämie beläuft sich auf ungefähr sechs Prozent des Kaufpreises des Pferdes. Thomas Häsler von der NOP-Pferdeversicherung sagt: «Ich empfehle eine solche Versicherung vor allem Pferdebesitzern, die finanziell schauen müssen, dass sie für einen Notfall abgesichert wären. Die Versicherungsprämie ist nicht sehr hoch, doch wenn ein Pferd im Tierspital versorgt werden muss, wird es schnell mal teuer.» Denn nur schon eine Kolik, die operiert werden muss, kann bis zu 10000 Franken kos­ten. «Auch das Risiko, dass der kürzlich bezahlte Kaufpreis des Pferdes im Fall eines unerwarteten Todes bald nach dem Kauf einfach weg ist, wird mit der Todesfallrisikoversicherung gedeckt.»
Die Angebote der Versicherungen sind also sehr unterschiedlich und können nicht abschliessend aufgeführt werden. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, Offerten von diversen Anbietern anzufordern und so zu entscheiden, wo und ob man seinen geliebten Vierbeiner versichern will.

(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 10/2019)

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