So manche Pferdebesitzer träumen von Ferien mit dem eigenen Vierbeiner im Ausland – scheuen aber den lästigen Papierkrieg, der damit verbunden ist. Dabei ist dieser gar nicht so aufwendig, wenn man weiss, wie man vorgehen muss. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Grenzübergang, Zollformalitäten und Gesundheitszeugnis.
Welche Ausweise brauchen mein Pferd und ich für den Grenzübergang?
Als Schweizerin oder Schweizer benötigt man für die Einreise in ein EU- oder EFTA-Land einen Reisepass oder eine Identitätskarte. Auch der Vierbeiner braucht einen gültigen «Ausweis»: den sogenannten Equidenpass, der seit 2011 für alle Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maulesel und Maultiere) Pflicht ist. Aber Achtung: Die Signalementspflicht für den Grundpass ist per Anfang 2015 entfallen – für den Grenzübertritt wird aber ein Signalement verlangt. Da dies auch für die Teilnahme an Wettkämpfen gilt, haben Pferde, die im Sportregister des Schweizerischen Verbands für Pferdesport SVPS eingetragen sind, ein bestätigtes Signalement, das dem Pass beiliegen sollte. Für Freizeitpferde kann man nachträglich durch seinen Pferdetierarzt das Signalement aufnehmen lassen und dieses bei der Organisation, die den Pass ausgestellt hat (Identitas AG, Zuchtverband und so weiter), bestätigen lassen.
Den vollständigen Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe der PferdeWoche.
(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 07/2020)
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