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Richtig: So ist die Abreissleine richtig an der Öse des Fahrzeugs befestigt.
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Lassowerfen verboten

29.01.2019 09:31
von  Chantal Kunz //

Wer oft mit dem Pferdeanhänger unterwegs ist, hat beim Anhängen an das Zugfahrzeug viel Routine. So wird die Abreissleine oftmals rasch über die Anhängerkupplung gelegt, ohne dass man sich gross Gedanken macht, was der Sinn und Zweck dieser Leine ist. Was viele nicht wussten: Die Abreissleine wie ein Lasso über die Anhängerkupplung zu werfen wird mit einer Geldbusse bestraft.

Das Standrad hochdrehen, den Stromstecker am Auto befestigen und die Abreiss­leine rasch über den Anhängerhaken legen und schon fast kann das Pferd in den Hänger geladen werden. Stopp! Etwas ist hier falsch. Denn seit dem 1. November 2014 wird man als Anhängerfahrer gebüsst, wenn man das Sicherungsseil nur wie ein Lasso über den Anhängerhaken legt. Dies wird damit begründet, dass sich im Fall eines unkontrollierten Lösens des Anhängers vom Zugfahrzeug das Abreissseil straffen und so die Bremse des Anhängers angezogen werden soll. Wird dieses Sicherungsseil nur über die Anhängerkupplung geschlungen, kann dieses selbstständig von der Anhängerkupplung fallen, wenn sich der Anhänger unkontrolliert löst. So besteht die Gefahr, dass der Anhänger einfach weiterrollen kann, da die Handbremse des Anhängers nicht betätigt wird. Die Vorrichtung, welche die Bremse eines Anhängers im Fall eines unbeabsichtigten Lösens betätigen soll, muss auch funktionieren, wenn der Hals der Kupplungskugel brechen oder ein abnehmbarer Haken abfallen würde, wie das Bundesamt für Strassen ASTRA vorgibt.

Sache der Kantone

Auch der Touring Club Schweiz hat sich zu den Vorgaben geäussert: «In der Schweiz gilt: die Abreiss­leine beziehungsweise das Sicherungsseil muss am Fahrzeug selbst oder an speziellen Ösen/Laschen eingehängt werden können. Wenn keine Öse vorhanden ist, muss mit einer Stahlstrippe an der Verbindungseinrichtung nachgerüstet werden. In der Schweiz ist diese Regelung seit 1998 unverändert gültig. Doch bis zum 1. November 2014 war die EU-Richtlinie 94/20/EWG gültig, welche keine speziellen Befestigungsvorrichtungen für Abreissleinen erwähnt. 2014 wurde diese Richtlinie aufgehoben. «Seit diesem Zeitpunkt gilt das UNECE-Reglement 55 über Verbindungseinrichtungen von Fahrzeugkombinationen.

So nicht: Die Abreissleine darf nicht wie ein Lasso über den Haken der Anhängerkupplung gelegt werden.

Dieses fordert im Anhang 5 unter Ziffer 1.5 ausdrücklich, dass Befestigungspunkte vorhanden sein müssen, an denen zum Beispiel Abreiss­leinen festgemacht werden können», sagt Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen. «Die Kontrolle ist Sache der Kantone», meint Daniel Oess, Experte des Technischen Zentrums Volketswil und Schulungsexperte für Anhänger-fahrkurse bei TCS Training und Events. Deshalb kann keine einheitliche Höhe der Busse genannt werden. Wichtig ist dabei, dass eine nachgerüstete Stahlstrippe oder Sicherungsschelle nur an der Anhängerkupplung selbst angebracht werden darf, sofern die Anhängerkupplung direkt am Fahrzeug angebracht ist. Im Fall einer abnehmbaren Anhängerkupplung muss die Stahlstrippe anderorts direkt am Fahrzeug angebracht werden, zum Beispiel an der Traverse unter dem Stoss­fänger.

Nachrüsten

Wer also eine Busse vermeiden will, muss das Sicherungsseil mit dem Karabiner am Auto selber befestigen. Viele Zugfahrzeuge verfügen bereits über eine entsprechende Vorrichtung. Jedoch gibt es Fahrzeuge, bei denen eine solche fehlt. Dies ist für den Fahrzeughalter sehr ärgerlich. Wie das ASTRA sagt, empfehlen sie betroffenen Fahrzeughaltern, an einem horizontalen Teil des Kugelhalses eine Befestigungslasche festzuklemmen. So könne dem Fahrzeugführer die Befolgung der Verkehrsregel über die Sicherheitsvorkehrungen bei Anhängern auf einfache und günstige Art ermöglicht werden. Denkbar sei auch die Befes­tigung des Seils an einem anderen genügend festen Teil des Zugfahrzeugs (Hecktraverse, Abschlepphaken oder Stahlstrippe). Diese Bestimmung gelte unabhängig davon, ob eine Anhängerkupplung fest, abnehmbar oder ausklappbar ausgeführt ist.

(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 4/2019)

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