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Bundesrat erklärt «Notstand»

16.03.2020 17:37
von  Sascha P. Dubach //

Der Bundesrat hat den «Notstand» für die Schweiz ausgerufen. Ab Dienstag sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen.

Was bedeutet das für die Pferdebranche? Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) hat in der Zwischenzeit auf seiner Website Empfehlungen und Massnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie publiziert.

Die SVPS-Informationen wurden am Dienstag, 17. März, 16 Uhr, aktualisiert:

Als Pferdehalter sind wir in der speziellen Lage, dass wir die Versorgung und Bewegung der Pferde im Sinne der Tierschutzgesetzgebung sicherzustellen haben.

Für den Pferdesport gilt:

1. Halten Sie sich unbedingt an die Distanz- und Hygieneregeln des BAG!

2. Kranke Personen müssen zuhause bleiben.

3. Der Pferdesport ist eine Risikosportart. Es ist an uns allen, Massnahmen zu treffen, um die Unfallgefahr auf ein Minimum zu reduzieren, um Ärzte und Spitäler nicht zusätzlich zu belasten.

 

Versorgung der Pferde

Die Versorgung der Pferde im Sinne der Tierschutzgesetzgebung ist sicherzustellen:

* Pferdegerechte Fütterung

* Pflege der Boxen/Ausläufe

* Tägliche Tierkontrolle und ausreichende Bewegung

* Notwendige tierärztliche Versorgung

* Ggf. notwendige Versorgung durch den Hufschmied

Wir empfehlen grösseren Pferdehaltungsbetrieben, ihre Mitarbeitenden nach Möglichkeit in feste Teams zu unterteilen, die nie gleichzeitig miteinander arbeiten. Sollte ein Mitarbeiter eines Teams erkranken, müssen nur die Mitglieder des betroffenen Teams in Quarantäne. Damit bleibt die Versorgung der Pferde gewährleistet.

 

Bewegen und Reiten

Das tägliche Bewegen der Pferde im Sinne der Tierschutzgesetzgebung ist sicherzustellen (Training, Ausritt, Auslauf auf Paddock oder Weide).

Gesunde Pferdebesitzer dürfen zu ihrem Pferd, sollten aber dafür sorgen, dass Hygiene- und Distanzregeln jederzeit eingehalten werden. Kranke Personen dürfen nicht in den Stall gehen.

Grösseren Ställen oder Vereinsanlagen empfehlen wir, den Zugang von Pferdebesitzern/Reitern zu den Pferden oder das Reiten/Fahren auf den Anlagen mittels Terminplanung zu steuern, um den gleichzeitigen Aufenthalt von zu vielen Personen zu vermeiden.

Reiterstübchen auf Betrieben sind zu schliessen, Menschenansammlungen zu unterbinden!

Der Pferdesport ist eine Risikosportart. Es ist an uns allen, Massnahmen zu treffen, um die Unfallgefahr beim Reiten und Versorgen so auf ein Minimum zu reduzieren, um Ärzte und Spitäler nicht zu zusätzlich zu belasten.

Bitte überlegen Sie sich, welche Tätigkeit rund um das Pferd Sie in der aktuellen Lage aussetzen können!

 

Transporte von Pferden

Transporte von Pferden sind erlaubt. Auch hier gilt: Beschränken Sie solche Fahrten auf ein notwendiges Minimum und erkundigen Sie sich über allfällige Beschränkungen am Zielort.

 

Reitschulbetriebe

Um Menschenansammlungen zu vermeiden, müssen Freizeitbetriebe geschlossen werden. Das bedeutet, dass kein Gruppenreitunterricht abgehalten werden darf, um die Distanzregeln einzuhalten – insbesondere auch vor und nach dem Unterricht. Einzelunterricht darf unter Einhaltung des Minimalabstands von zwei Metern weiterhin erteilt werden.

 

Rechte des Stallbetreibers

Pensionsstallbetreiber haben das Recht, ein Betretungsverbot für ihren Pensionsstall auszusprechen, wenn er aus persönlichen Gründen (beispielsweise zur Wahrung seiner Gesundheit) nicht möchte, dass gewisse Personen auf seinen Betrieb kommen. Selbstverständlich steht es dem betroffenen Pensionär in einem solchen Fall frei, sein Pferd umgehend in einen anderen Stall zu bringen.

Um solche Situationen zu vermeiden, appellieren wir an die Eigenverantwortung aller Pferdebesitzer, die Stallbetreiber keinem unnötigen Risiko auszusetzen. Werden sie krank, steht der Betrieb vor einer noch grösseren Herausforderung, um das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Pferde sicherzustellen.

 

Der Artikel des SVPS wird laufend ergänzt – für aktuelle Informationen benutzen Sie bitte den LINK HIER

 

Mitteilung der Swiss Horse Professionals

Information des SHP: Die «Spielregeln» sind nun gesamtschweizerisch klar und man hat sich daran zu halten. Die SHP hat beim SECO eine Anfrage betreffend «Ertragsausfall im Reitschulbetrieb» gemacht. Sobald Antworten eintreffen, wird wieder informiert.

 

Grenzübertritt zu Deutschland

Mein Pferd steht im grenz­nahen Deutschland. Kann ich trotz geschlossener Grenze zu meinem Vierbeiner?

Nur im Ausnahmefall – «Eine Einreise nach Deutschland ist für Schweizer zurzeit nur mit einem triftigen Grund möglich», sagt Bettina Stahl gegenüber der «PferdeWoche». Gemäss der Sprecherin der Bundespolizei Konstanz liegt ein solcher Grund zum Beispiel bei Selbstversorgern vor, deren Pferde verhungern würden, wenn sich niemand um sie kümmert. «Dort hat das Tierwohl Vorrang», sagt die Bundesbeamtin. Entsprechende Beweise müssen an der Grenze vorgelegt werden. Schweizer Pferdebesitzer, die ihr Tier in einem deutschen Pensionsstall halten, in dem es betreut und versorgt wird, erhalten an der Grenze keine Einreiseerlaubnis. «Es ist uns bewusst, dass dies eine sehr emotionale Angelegenheit für Pferdebesitzer ist. Aber wir erlauben im Moment auch keine Besuche bei Familienangehörigen, da sind Besuche beim Pferd nicht zu rechtfertigen. Die Lage ist prekär und erlaubt es nicht, das Interesse von Reitern und Pferdebesitzern über das Gemeinwohl zu stellen», sagt Bettina Stahl.

 

 

 

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