Um den Strassenverkehr flüssiger und sicherer zu machen, schlägt der Bundesrat verschiedene neue Massnahmen vor. Dazu gehören unter anderem, auf Autobahnen das Rechtsvorbeifahren zu erlauben, sowie die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Leichte Motorwagen mit Anhänger sollen auf Autobahnen und Autostrassen neu mit Tempo 100 statt 80 unterwegs sein dürfen. Velofahrerinnen und Velofahrer sollen zudem bei entsprechender Signalisierung neu trotz Rotlicht rechts abbiegen dürfen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 die dazu gehörenden Verordnungsanpassungen in die Vernehmlassung geschickt.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen trägt der Bundesrat zudem den Forderungen Rechnung, die vom Parlament mit der Überweisung entsprechender Vorstösse eingebracht worden sind.
Dazu gehört auch die neue Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen mit Anhänger: Diese Fahrzeuge sollen auf der Autobahn künftig mit 100 Kilometer pro Stunde statt wie bisher nur mit 80 unterwegs sein dürfen. Davon betroffen sind zum Beispiel Wohnwagen-Gespanne oder Personenwagen mit Pferdeanhängern. Massgebend – insbesondere betreffend Gewicht des Anhängers – bleiben die Angaben im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs.
Nach der Geschichte des Weltcups in Anekdoten, im Oktober 2017 in der «PferdeWoche» publiziert, und olympischen Anekdoten, im März 2019 in der «PferdeWoche», nun einige weitere selbsterlebte...
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