An der heutigen Medienkonferenz informierte der Bundesrat über die erneuten Verschärfungen der Corona-Schutzmassnahmen, die ab Dienstag, 22. Dezember 2020 bis am 22. Januar 2021 gelten. Erfreulicherweise sind die Reitsportanlagen nach wie vor ausgenommen. Ein Fakt, der dank den intensiven Bemühungen des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) und dem Branchenverband «Swiss Horse Professionals» (SHP) zustande kam.
Die neuen Regelungen besagen, dass öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport für das Publikum geschlossen werden müssen. Von diesen Schliessungsmassnahmen ausgenommen sind explizit: Anlagen für den Reitsport.
Jedoch können einzelne Kantone weiterhin abweichende Regelungen verabschieden. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an das zuständige kantonale Amt.
Weitere Infos gibt es auf der Webseite des SVPS unter www.fnch.ch
Bereits in den 60er- und 70er-Jahren, als ich erste Nachforschungen in der Geschichte des Pferdesports machte, staunte ich über die grosse Zahl der internationalen Reiter, die aus Basel und St....
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