Im Nachgang zu den verschärften Massnahmen des Bundesrates vom vergangenen Mittwoch hat der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) zusammen mit Experten von Swiss Olympic und dem Bundesamt für Gesundheit BAG im Detail abgeklärt, was für Pferdesportveranstaltungen gilt. Ausschlag für diese Abklärung war der Passus «berufliche Tätigkeit» bei Sportlern.
Der SVPS hat dies nun in seinen Corona-FAQ wie folgt aufgeführt:
Dürfen Pferdesportveranstaltungen durchgeführt werden?
Es ist zu unterscheiden zwischen einer Breitensport-Veranstaltung und einer Leistungssport-Veranstaltung.
Veranstaltungen Breitensport (Turniere, Diplom-, Brevet- und Lizenzprüfungen)
Veranstaltungen sind mit max. 50 Personen (inkl. Teilnehmende, Zuschauende) möglich. Zwingend ist, dass die Teilnehmenden entweder in Einzelpersonen oder in Gruppen von max. 15 Personen aufgeteilt werden sowie Abstand halten und Masken tragen.
Die aktiven Sportler können ohne Maske Sport ausüben, sofern ihnen ausreichend Platz (min. 15m2 zur ausschliesslichen Nutzung) zur Verfügung steht sowie eine Kapazitätsbegrenzung und eine Lüftung der Infrastruktur gewährleistet sind.
Veranstaltungen Leistungssport (nationale Kader)
Sind die Athletinnen und Athleten dem Bereich Leistungssport zuzuordnen, zählen diese nicht zu den 50 Personen dazu. Sprich, dann könnten nebst den Athletinnen und Athleten, beruflich engagierten Trainern, Staff usw. noch maximal 50 Zuschauende hinzukommen. Die Anzahl der Leistungssportlerinnen und -sportler ist hier nicht begrenzt.
Wichtig
Dies sind die nationalen Vorgaben – bitte berücksichtigen Sie unbedingt auch die kantonalen Vorgaben! Zudem sind hier einzig die Vorgaben für die sportliche Aktivität selbst aufgeführt – daneben gilt es, die weiteren Schutzmassnahmen gemäss Schutzkonzept einzuhalten. Ein Schutzkonzept ist weiterhin nötig bei der Durchführung eines organisierten Trainings oder einer Veranstaltung.
Die weiteren Punkte des FAQ sind HIER (LINK) ersichtlich
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