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Gerichtsgebäude Luzern/Paul Estermann. Fotos: Angelika Nido Wälty/pd
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Nachrichten

Fall Estermann: Berufungsverhandlung vor Kantonsgericht

15.12.2020 16:11
von  Angelika Nido Wälty //

In der rund fünfstündigen Berufungsverhandlung am Kantonsgericht Luzern wehrte sich Springreiter Paul Estermann heute erneut gegen seine Verurteilung wegen Tierquälerei.

Es liegen Aussagen von einem halben Dutzend Zeugen vor, der Bericht eines Tierarztes und sowie Beweisfotos von zwei Quellen. Nach Einschätzung der ersten Instanz, dem Bezirksgericht Willisau, beweist dieses Material «zweifelsfrei», dass Olympiareiter Paul Estermann zwei Pferde misshandelt hat und sie dabei körperlich und in ihrer Würde verletzt habe. Estermann soll im April 2016 die Stute Castlefield Eclipse mit der Peitsche geschlagen haben bis Blut floss. Auch den inzwischen nach Brasilien verkauften Lord Pepsi hat er mehrfach geschlagen. Erstinstanzlich wurde der Springreiter deshalb wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Seine zwei wichtigsten Besitzer zogen darauf ihre Tiere von Estermann ab und er trat aus dem Nationalkader zurück.

Trotz der erdrückenden Beweislast zog der Angeklagte das Urteil an das Kantonsgericht Luzern weiter. In der heutigen Berufungsverhandlung bestritt Paul Estermann erneut sämtliche Tatvorwürfe und flüchtete sich in Schutzbehauptungen.

«Es wurde von Seiten der Verteidigung mit harten Bandagen gefochten. Es wurde alles versucht, um Herrn Estermann ‘herauszuboxen’», so der Staatsanwalt. Auf den Gebrauch der Gerte angesprochen, wählte Estermann seine Worte mit mehr Bedacht, verharmloste deren Einsatz aber weiterhin. Sein Verteidiger, der das Gericht zuvor mit Klagen gegen die Untersuchungsbehörde eingedeckt hatte, verlangte erneut einen Freispruch. Er präsentierte einen neuen Bericht des Stalltierarztes, der gemäss Staatsanwalt einem «Persilschein» gleichkomme. Der Verteidiger versuchte diverse Beweisverwertungsverbote geltend zu machen und Zeugen als unglaubwürdig darzustellen.

Der Staatsanwalt hingegen forderte nicht nur eine Bestätigung des Urteils vom November 2019 sondern eine Erhöhung des Strafmasses, weil «sich der Angeklagte in keiner Weise einsichtig oder reuig zeigt und ein solches Verhalten Konsequenz habe muss.»

Das Urteil wird zwischen Mitte und Ende Januar 2021 erwartet, bis dahin gilt für Paul Estermann weiterhin die Unschuldsvermutung.

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