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Lockerungen für die Pferdebranche

29.04.2020 17:22
von  Sascha P. Dubach //

Der Bundesrat lockert auch im Sport die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Ab 11. Mai 2020 sind – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften – wieder Trainings möglich. Dies gilt im Breitensport und im Leistungssport wie auch im Einzel- und im Mannschaftssport. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 29. April 2020 beschlossen.

Gemäss Bund, unterstehen die Lockerungsschritte klaren Vorgaben. Im Breitensport können Trainings in sämtlichen Sportarten und weiteren Aktivitäten wiederaufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal fünf Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen.

Grundsätzlich sind die Lockerungen nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband – für das Reiten ist der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) zuständig – ein detailliertes Schutzkonzept vorlegt. Dieses zeigt auf, wie die Sportart ausgeübt werden kann, so dass die Gefahr einer Ansteckung gering ist. Als Hilfestellung dienen die Rahmenvorgaben, welche die Bundesämter für Sport und Gesundheit zusammen mit den Gemeinden und Kantonen sowie mit Swiss Olympic und Ligavertretern erarbeitet haben.

Der SVPS hat frühzeitig beim BASPO (Bundesamt für Sport) das geforderte Schutzkonzept eingereicht. Noch ist dieses aber nicht bewilligt worden. Dazu der SVPS in einer Mitteilung:

Für die Ausübung des Pferdesportes, der unter Auflagen auch bisher schon möglich war, betrifft der Bundesbeschluss insbesondere das Erteilen von Reitunterricht und Trainings. Es kommen nun die beim Bundesamt für Sport durch die einzelnen Sportverbände eingereichten und bewilligten Schutzkonzepte zum Tragen. Das Erteilen von Reitunterricht ist unter nachfolgenden Voraussetzungen ab dem 11. Mai 2020 möglich: – das vom SVPS eingereichte Schutzkonzept Pferdesport wird durch das BASPO genehmigt; – bei der Pandemie-Bekämpfung gibt es keinen Rückschlag. Die wichtigsten Punkte des Schutzkonzepts Pferdesport werden nach der Genehmigung durch das BASPO – welche in Kürze erwartet wird – in einem Merkblatt zusammengefasst und den Pferdebetrieben kommuniziert. 

«Wir begrüssen die Lockerungsmassnahmen des Bundesrats und hoffen, dass unser Schutzkonzept die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und rasch möglichst vom BASPO plausibilisiert wird», meint Charles Trolliet, Präsident des SVPS, zuversichtlich.

«Swiss Olympic» teilt mit: «Zahlreiche Verbände haben unterdessen Schutzkonzepte für ihre Sportarten beim BASPO eingereicht. Die Schutzkonzepte werden nun vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem BASPO plausibilisiert. Es gilt: ohne plausibilisiertes Schutzkonzept keine Sportaktivität im Verein. Swiss Olympic wird die plausibilisierten Schutzkonzepte auf seiner Website veröffentlichen.»

In den nächsten Tagen wird erfahrungsgemäss auch das Bundesamt für Veterinärwesen die genauen Regelungen auf seiner Webseite publizieren.

Da das Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen weiterhin besteht, dürfen generell keine Wettkämpfe stattfinden. Eine nächste mögliche Öffnung dafür besteht am 8. Juni. Der Bundesrat entscheidet am 27. Mai, ob dann auch Sportveranstaltungen mit mehr als fünf Personen stattfinden dürfen. Generell verboten bleiben Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen vorerst bis Ende August.

Bis jetzt hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO auf die Anfrage des Branchenverbandes «Swiss Horse Professionals» bezüglich nicht rückzahlbaren Unterstützungsbeiträgen noch nicht reagiert. Das heisst aber nicht, dass die Beiträge vom Tisch sind.

Hingegen sollen Vereine und Verbände, die J+S-Kurse (Jugend und Sport) durchführen, und nun Ausfälle zu verzeichnen haben, per Ende Jahr entschädigt werden.

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