Gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 17. Dezember 2015 wurde dem Berufsbildungsfonds der OdA AgriAliForm die Allgemeinverbindlichkeit erteilt. Damit wurden sämtliche Betriebe, die in der Pferdebranche erwerbsmässig tätig sind, beitragspflichtig.
Die Beitragspflicht betrifft alle Betriebe und Betriebsteile, auch Selbständigerwerbende, unabhängig von ihrer Rechtsform, die Pferde, Ponys und andere Equiden halten oder nutzen, Nutzer ausbilden sowie Dienstleistungen auf der, an der oder mit der Equide erbringen. Die Höhe der Betragspflicht wird anhand einer Selbstdeklaration bestimmt. Pro Betrieb wird ein Grundbeitrag von 250 Franken fällig, zuzüglich zehn Franken pro Equide.
Nach der Geschichte des Weltcups in Anekdoten, im Oktober 2017 in der «PferdeWoche» publiziert, und olympischen Anekdoten, im März 2019 in der «PferdeWoche», nun einige weitere selbsterlebte...
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