Suche
Previous Next
Aktuelle Themen

Schaffen die Kantone mehr Raum für Pferde?

31.03.2015 12:40
von  Melina Haefeli //

In einem Monat ist es genau ein Jahr her: Im Mai 2014 trat die neue Raumplanungs­ver­ordnung in Kraft. Die Phase ihrer Vernehmlassung war für die Schweizer «Rösseler»-Landschaft turbulent und nervenaufreibend. Denn der Verordnungstext machte die im neuen Gesetz vorgesehenen Erleichterungen für die Pferdehaltung in der Land­wirt­schafts­zone zunichte. Doch die versammelte Branche schaffte es dank grossem, solidarischem Widerstand, die gesetzten Minimalziele für das Pferd im Grünen zu erreichen. Wie steht es nun um den Stand der kantonalen Umsetzungen? Im Fokus stehen die drei pferdereichsten Kantone der Deutschschweiz – Bern, Zürich und Aargau.

«Nun liegt es an den Kantonen», verlautete Nationalrat Hans Grun­der nach dem grossen Aufatmen. Die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone ist nach wie vor schwierig – vor allem für Hobbytierhalter und kleinere Landwirtschaftsbetriebe. Doch wenigstens etwas leichter: Die Forderungen von Betroffenen, Engagierten und vielen Gleichgesinnten flossen grösstenteils in den überarbeiteten Verordnungstext ein. Den einzelnen Kan­tonen einen Handlungsspielraum einzuräumen, damit sie verhältnismässig und in Abhängigkeit von der lokalen Situation entscheiden können, war eine davon. Auf Kantonsebene werden nun Merk­blätter erstellt, um die Bearbeitung von Baugesuchen in der Praxis den Behörden so einfach wie möglich zu gestalten und für die Gesuchsteller Klarheit zu schaffen. Die dafür zuständigen Personen müs­sen sich ins Thema einlesen, abwägen, ausarbeiten, überarbeiten und aufbereiten… Die kantonalen Umsetzungen brauchen ihre Zeit. Sie sollen keine Schnellschüsse sein.

Ungleiches Tempo

Im Kanton Aargau, wo ge­mäss Tierverkehrsdatenbank «Agate» in der Deutsch­schweiz am drittmeisten Pferde leben, wur­de das «neue» Merkblatt bereits per 1. Mai 2014 fertig- und onlinegestellt – am gleichen Tag, wie die neue Verordnung in Kraft getreten ist. Das ist schon fast ungeheuer schnell. Denn in Bern und Zürich, den pferdereichsten Kantonen der Schweiz, ist man bis heute noch nicht an diesem Punkt angelangt.
Rolf Mühlemann, Jurist der Abteilung Bauen im Amt für Raum­ord­nung des Kantons Bern, sagt dazu: «Wir warten noch die Überarbeitung der Weg­leitung ‘Pferd und Raum­planung’ des Bundesamtes für Raumentwicklung ab und entscheiden anschliessend, ob wir auf Kantonsebene noch ein separates Mittel brauchen.» Falls dies nötig sei, dann werde man kaum Externe einbeziehen, sondern eher mit der kantonalen Fachstelle für Landwirtschaft als Experten zusammenarbeiten. «Es würde in erster Linie darum gehen, Gesetzesbegriffe auszudeutschen, Anpassungen vorzunehmen oder klarere Vorgaben an Bern zu machen, wo diese auch wirklich nötig sind.»
Zürich ist etwas weiter als Bern. Das Merkblatt, das seit Januar 2015 online ist, beschränkt sich aber auf die landwirtschaftliche Pferdehaltung. Ein Termin für eine Wegleitung der Hobbytierhaltung sei noch nicht in Sicht, so Albert Kuhn, Leiter der Fachstelle Landschaft im Raumplanungsamt des Kantons Zürich. «Klar möchten auch wir möglichst rasch eine entsprechende Wegleitung auf die Beine stellen.» Aber in ers­ter Linie soll es konturenscharf und solide sein. Auf jeden Fall möchte man zur Ausarbeitung auch Pferdefachpersonen einbeziehen. «Es soll ein praxistaugliches Mittel sein, das rechtlich einwandfrei und auch für Betroffene verständlich und lösungsorientiert ist.»

Aargauer Inhalte auch fragwürdig

Aber nicht nur die Geschwindigkeit der Aargauer Behörden ist auffällig. Auch die Inhalte des Aargauer Merkblattes werfen einige Fragen auf. Und dies bei einem Dokument, das Klarheit schaffen soll? Es basiere aber sehr wohl auf der neuen Gesetzeslage, so die Auskunft des Departements «Bau, Verkehr und Umwelt» des Kantons. Wie erklärt es sich dann, dass darauf Richtlinien zu finden sind, die nicht der eidgenössischen Verordnung entsprechen? Da steht zum Beispiel: «Es dürfen nur so viele Tiere gehalten werden, wie die Bewohner der nahe gelegenen Wohnbauten selbst betreuen können. Die hobbymässige Pferdehaltung ist daher in der Regel auf maximal vier Pferde limitiert.» In der Verordnung aber wurde durch­gesetzt und ausdrücklich fest­gehalten, dass so viele Pferde gehalten werden dürfen, wie die Halter, die in nahe gelegenen Bauten leben, selbst betreuen können – ohne, eine maximale Anzahl Tiere zu nennen. Ebenso wird auf dem Merkblatt festgehalten, dass Allwetterausläufe bei vier Pferden auf maximal 300 Quadratmeter beschränkt werden und zwar unabhängig davon, ob die lokalen Voraussetzungen ge­mäss eidgenössischer Ver­ordnung mehr zulassen würden. Aber gemäss Verordnung dürfen Allwetterausläufe die «Mindestflä­che» des Tierschutzes überschreiten, sofern die Bodenbefestigungen ohne grossen Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können. Nur die vom Tierschutz «empfohlene» Fläche von 150 Quadratmetern pro Pferd dürfen befestigte Aus­läufe nicht überschreiten.

Grossrätin Maya Bally setzt sich für die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone des Kantons Aargau ein.

Vorstoss im Grossrat

Genau diese Missstände stell­te auch eine Aargauer Grossrätin (Kantonsrätin) fest. Maya Bally schrieb in ihrem Vorstoss an den Regierungsrat: «Die Aussa­ge mit der Beschränkung der Anzahl Pferde impliziert, dass niemand mehr als vier Pferde betreuen kann.» Das ist absolut falsch. «Zudem ist nicht klar, was mit ‘in der Regel’ gemeint ist und wann oder ob überhaupt eine Ausnahme von dieser Regel gemacht wird.» Dazu entgegnet der Regierungsrat: «Im Sinne einer extensiven Auslegung der Bestimmung geht der Kanton Aargau davon aus, dass ein Gesuchsteller in der Regel in der Lage ist, maximal vier Pferde selbst zu betreuen.» Die Erfahrung zeige, dass die­se Praxis die allermeis­ten Fälle im Bereich der hobbymässigen Pferdehaltung abzudecken vermag. «Will ein Gesuchsteller hobbymässig mehr als vier Pferde halten, ist ein Nachweis zur Fähigkeit der Betreuung zu erbringen, was für bis zu vier Pferde nicht verlangt wird.» Damit seien Bewilligungen zusätzlicher Pferde nicht ausgeschlossen. Im Übrigen seien erfahrungsgemäss die Erweiterungsmöglichkeiten aufgrund der raumplanerischen Bewilligungsmöglichkeiten meistens bei vier Pferden ausgeschöpft. Mit der Aussage «in der Regel» werde eine meist zutreffende Obergrenze mitgeteilt, damit sich In­te­res­sier­te auch ohne spezifische Kenntnisse im Raumplanungsrecht einen Überblick verschaffen können. «Aber wieso wählt man denn nicht diese klarere Formulierung, wenn man die Materie einem Laien verständlich zugänglich machen möchte?», fragt Maya Bally zurecht. «Und warum wird entgegen der Verordnung ein Maximalmass für die Allwetterausläufe bestimmt?», wollte sie weiter wissen. Der Regierungsrat erklärt: «Es entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers, die Grös­se der Allwetterausläufe allein nach den Empfehlungen des Tierschutzes auszurichten.» Es sei ein sachgerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Raumplanung und denjenigen des Tierwohls anzustreben. «Im Aargau als dicht besiedelter Mittellandkanton sei eine umfassende Abwägung zwischen den Interessen besonders wichtig.» Mit dieser Antwort ist Bally nicht zufrieden: Sie gehe grundsätzlich mit dem Regierungsrat einig, dass gerade in einem dicht besiedelten Gebiet eine Abwägung der Interessen besonders wichtig ist. «Damit hat es sich aber mit der Einigkeit», klare Worte der BDP-Grossrätin. «Die Abwägung muss innerhalb der vorhandenen Gesetzgebung pro Fall erfolgen und nicht schon zum Voraus einschränken. Dies ist unzulässig und verbreitet den Geschmack von Willkür.»
Sie werde in ihrer Stel­lung­nah­me an den Regierungsrat appellieren, dieses Blatt nochmals überarbeiten zu lassen. Leider werde sie auch aufgrund von Zuschriften und einem Beispiel aus der Praxis den Verdacht nicht ganz los, dass das Departement auch in konkreten Fällen bewusst das eidgenössische Gesetz sehr einschränkend interpretiert, wenig erläutert und nicht auf Entgegnungen eingeht. «So ganz nach dem Motto: ‘Akzeptier oder rekurrier.’ Ich frage mich schon, ob das ein korrektes und vertrauensbildendes Vorgehen ist.»

(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 12/2015)

[...zurück]