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Über der Grube wird der Anhänger von unten begutachtet. Foto: Strassenverkehrsamt Zürich
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Sicherheit als oberstes Gebot

01.03.2022 08:29
von  Florian Brauchli //

Der Frühling kommt bald und die Aussensaison ist nicht mehr weit. Um sicher an das Turnier oder ins Training zu fahren, ist ein instand gehaltener und gepflegter Pferdeanhänger unabdingbar. Genauso wie ein Zugfahrzeug muss man auch den «Hänger» regelmässig einer offiziellen Kontrolle unterziehen lassen. Wir haben uns deshalb mit Urs Fröhli, dem Chefexperten Fahrzeugprüfungen beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich, unterhalten.

In welchen Abständen ist eine Motorfahrzeugkontrolle eines Pferdeanhängers nötig?
Urs Fröhli: Bei einem Anhänger gilt die gleiche Periodizität wie bei einem Personenwagen, gemäss Artikel 33 der Verordnung technische Strassenfahrzeuge, also das erste Mal nach fünf bis spätestens sechs Jahren, dann nach drei Jahren und nachher alle zwei Jahre.

Wie bereitet man einen Anhänger auf die Kontrolle vor?
Grundsätzlich gilt, das Fahrzeug am besten in einer Fachgarage vorbereiten zu lassen. Dort kann man den Anhänger durchchecken, um sicher zu sein, dass alles funktioniert. Die Garage macht das Fahrzeug vorführbereit. Der Anhänger wird auch beladen und die Ladung korrekt gesichert. Dann sollte es keine Probleme geben bei der Kontrolle.

Das vollständige Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe.

(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 8/2022)

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