Pferde sind nicht nur treue, sondern mit einer Lebenserwartung von 25 bis 30 Jahren auch langjährige Begleiter des Menschen. Daher stellt sich für viele Besitzerinnen und Besitzer – unabhängig vom Alter – die Frage: Wer erbt mein Pferd und was geschieht mit ihm, wenn ich nicht mehr da bin? Wer rechtzeitig vorsorgt und seinen letzten Willen schriftlich festhält, kann sicherstellen, dass seine Tiere nach dem eigenen Tod in gute Hände kommen.
Wir alle möchten unser Pferd und andere vierbeinige Lieblinge nach unserem Tod gut versorgt wissen. In der Schweiz ist es nicht möglich, den Tieren dafür direkt Geld zu vererben. Wer etwa in sein Testament schreibt: «Ich vererbe meinen Pferden mein gesamtes Vermögen», kann diesen Wunsch rechtlich nicht durchsetzen. Fabienne Häberli, Leiterin der Fachstelle Tiere und ältere Menschen beim Schweizer Tierschutz STS und Autorin des Testamentratgebers «Vorsorge für Tiere» (Infos siehe Seite 40), erklärt, warum das nicht geht: «Da Tiere keine Rechtsfähigkeit besitzen, sind sie auch nicht erbfähig und können weder als Erben noch als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.»
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(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 16/25)
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