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Rechtsanwalt Bart Krenger.
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Viele Kuriositäten & eine Tragödie

10.05.2022 10:53
von  Sascha P. Dubach //

Seit knapp 50 Jahren beschäftigt sich der Zürcher Rechtsanwalt Bart Krenger beruflich und privat mit Pferden. Er gilt als Experte bei Rechtsfragen rund um den Pferdesport und die Pferdehaltung. Er vertritt vor Gericht sowohl Kläger wie auch Beklagte. Wir haben ihn nach seinen ausgefallensten, spannendsten und auch tragischsten Fälle befragt.

Wie viele «pferdige» Fälle haben Sie bis jetzt vor Gericht verhandelt?
Das kann ich nicht mehr so genau sagen. Seit 1975 bin ich selbstständiger Anwalt. In der ersten Phase spielten Pferde noch keine grosse Rolle und es gab generell noch viel weniger Gerichtsfälle rund um die Vierbeiner. Das hat erst mit der Zunahme der Freizeitreiter angefangen. Aber um die Frage zu beantworten, es waren schon einige Fälle in den vergangenen Jahren.

Welcher Präzedenzfall respektive welches wegweisende Urteil hat bisher im Pferdebereich am meisten für Aufruhr gesorgt?
Eines der wegweisendsten Urteile beantwortete die Frage, was ein Pensionsvertrag eigentlich aus rechtlicher Sicht ist. Ist es ein Mietvertrag mit Auftrag oder ein Hinterlegungsvertrag? 1975 hat der Bezirksgerichtspräsident von Arlesheim mit einleuchtender Begründung entschieden, es sei ein Hinterlegungsvertrag. Das wurde später auch vom Obergericht Zürich so bestätigt.

Das vollständige Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe.

(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 18/2022)

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