Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen informiert auf seiner Webseite über die allfälligen Lockerungen, die auch die Pferdebranche betreffen könnte:
Zu den vom Bundesrat am 16. April 2020 vorgestellten Lockerungen der COVID-19-Verordnung 2 auf den 27. April 2020 ist Folgendes festzuhalten:
Die vorgestellten Anpassungen der COVID-19-Verordnung 2 regeln die Eckwerte der vorgesehenen Lockerungsmassnahmen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist daher aktuell daran, die Erläuterungen dazu verfassen. Diese werden den Rahmen vorgeben, wie die Regelungen konkret zu verstehen und umzusetzen sind und welche Auswirkungen im Einzelnen für die verschiedenen Branchen zu erwarten sind.
Das BLV prüft gegenwärtig in Rücksprache mit dem BAG, ob und inwiefern die Lockerungen auch Auswirkungen auf den Umgang mit und das Management von Tieren sowie die Lebensmittelbranche haben werden.
Sobald die offenen Fragen geklärt sind, wird das BLV umgehend, aber auf jeden Fall vor dem in Kraft treten der revidierten Verordnung, allfällige Lockerungen via FAQ in den Bereichen Lebensmittel und Tiere (Veterinärwesen) auf der Homepage des BLV publizieren.
Wir bitten deshalb noch um etwas Geduld und danken bestens für Ihr Verständnis.
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