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Symbolbild Stall. Foto: pixelio.de/Günter Havlena
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Nachrichten

«Druse muss meldepflichtig werden»

05.02.2019 10:00
von  Corinne Hanselmann //

Dutzende Meldungen von Verdachtsfällen und bestätigten Fällen von an Druse erkrankten Pferden in Schweizer Ställen kursieren im sozialen Netzwerk Facebook. Mehrere Anlagen wurden für Externe geschlossen, Turniere und Trainings vorsorglich abgesagt. Die Unsicherheit der Pferdebesitzer vor der ansteckenden Krankheit ist zu spüren. Beim Blick auf Equinella, die Melde- und Informationsplattform für die Früh­erkennung von Pferdekrankheiten, sind jedoch nur zwei aktuelle Einträge für Druse ersichtlich. Der Grund: Druse ist nicht meldepflichtig. Tierärztin Nad­ja Iveta Meier aus dem zürcherischen Rüti möchte dies ändern und wandte sich an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Nadja Iveta Meier.

«PferdeWoche»: Nadja Iveta Meier, weshalb müssen Fälle von Druse bisher nicht zwingend gemeldet werden?
Nadja Iveta Meier: Die Druse ist in der eidgenössischen Tierseuchenverordnung nicht als Tierseuche aufgeführt und ist daher leider nicht meldepflichtig. Seit 2013 können Tierärzte freiwillig auf der Internetplattform «Equinella» Drusefälle melden. Die freiwillige Meldung gibt heute jedoch kein einigermassen verlässliches Bild der Verbreitung der Krankheit, weil nicht alle Fälle gemeldet werden. Zudem ist aus den dortigen Meldungen nicht ge­nügend präzis erkennbar, wo akute Fälle dieser hochansteckenden Krankheit vorhanden sind. Mir scheint, dass die Zahl der erkrankten Pferde in letzter Zeit sehr stark zugenommen hat und dass da­rum die Druse als hochansteckende Krankheit die Pferdebesitzer interessieren muss.

Welches Anliegen haben Sie an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gerichtet?
Ich habe die Abteilung Tiergesundheit des BLV per E-Mail aufgefordert, die Druse in der Tierseuchenverordnung als meldepflichtig zu bezeichnen. Die Druse gehört für mich in die Kategorie der «zu überwachenden Tierseuchen», weil sie entspre­ch­end der Kategoriebeschreibung im internationalen Verkehr eine gewisse Bedeutung hat und die Informationen über das Auftreten dieser Krankheit Entscheidungshilfen sind für eine mögliche Be­kämpfung. Das Risiko der Verbreitung der Krankheit durch Ausritte, Trainings, Turniere und durch nicht informierte Tierärzte, Hufschmiede und andere involvierte Personen ist gross. Druse ist zudem auch wirtschaftlich von Bedeutung, wegen der finanziellen Einbussen für betroffene Reitbetrie­be, Ausbildungsställe und Turnierorganisatoren.

Wie hat das zuständige Bundesamt reagiert?
Das Mail habe ich nach dem Telefon mit einem Mitarbeiter vom BLV erst Ende vergangene Woche gesendet. Daher ist es verständlich, dass ich noch keine Antwort erhalten habe.

Sie haben im Facebook die Seite «Druse – Schweiz» gegründet und sammeln dort Meldungen und Informationen rund um die Krankheit. Nach wenigen Tagen folgen bereits über 1100 Nutzer. Haben Sie damit gerechnet?
Ehrlich gesagt, nein. Ich war überrascht, wie schnell diese Seite weitherum bekannt geworden ist. Es zeigt, wie aktuell das The­ma ist und dass es viele beschäftigt. Neue Medienberichte wie auch die vielen Meldungen auf der Facebook-Seite zeigen den grossen Handlungsbedarf für eine klare Regelung für die Meldung und Information über aktuelle Fälle.

Was würde es bringen, wenn Druse meldepflichtig wäre?
Da alle Fälle erfasst würden, könnte das BLV Interessierte informieren. So würden Gerüchte überprüfbar und an Bedeutung verlieren. Ich erhoffe mir auch eine gute Umsetzung von Quarantänen und eine verminderte Weiterverbreitung der Krankheit. Aber auch wenn das BLV informieren würde, so ist es sehr wichtig, dass die Pferdehalter in der nahen Umgebung sich gegenseitig informieren bei Verdacht auf Druse – und entsprechend reagieren.


Die Druse

Die hochansteckende Dru­se ist eine Infektionskrankheit, welche die oberen Atemwe­ge des Pferdes betrifft. Sie wird durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder auch über verunreinigte Utensilien wie Tränke- oder Futtereimer, Tränkewasser, Stiefel oder Putzzeug übertragen. Nach einer Ansteckung dauert es drei bis 14 Tage, bis Symp­tome offensichtlich werden. Da sich die Krankheit sehr schnell ausbreiten kann, sollte sie sehr ernst genommen werden, um eine Verschleppung zu vermeiden. Obwohl Druse als «Kinderkrankheit» der Pferde angesehen werden kann und nach einer Ansteckung ein gewisser Schutz (nicht lebenslang) besteht, kann es zu Komp­likationen kommen, welche schlimmstenfalls zum Tod führen können.

www.facebook.com/Druse-Schweiz-322187048428201
www.equinella.ch

Die Pferdeklinik Neugraben AG (Niederlenz) hat zudem ein umfangreiches Infoblatt zusammengestellt. Dieses kann HIER heruntergeladen werden.

(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 5/0219)

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