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Paul Estermann und Castlefield Eclipse.
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Fall Estermann: Bezirksgericht spricht den Springreiter schuldig

22.11.2019 10:52
von  Sascha P. Dubach //

Wie der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung schreibt, wird Paul Estermann wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Nachfolgend das Communiqué:

Urteil des Bezirksgerichts Willisau

Springreiter wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt

Das Bezirksgericht Willisau spricht einen Springreiter der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes schuldig. In seiner Kurzbegründung hält das Gericht fest, dass die angeklagten Sachverhalte durch Zeugen aussagen, einen Tierarztbericht und Fotos bewiesen sind. Nach Einschätzung des zuständigen Einzelrichters hat der Beschuldigte beim Trainieren von zwei Pferden das zulässige Mass mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten. Da der Beschuldigte die körperliche Integrität und Würde der beiden Pferde je mehrfach verletzt hat, liegt eine mehrfache Tierquälerei nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes vor.

Der Springreiter wird mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je Fr. 160.– und einer Busse von Fr. 4000.– bestraft. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten und die eigenen Parteikosten tragen.

Der Staatsanwalt beantragte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 160.– und eine Busse von Fr. 3600.–.

Der Verteidiger verlangte die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft und einen vollumfänglichen Freispruch. Das Urteil des Bezirksgerichts Willisau ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat gegen das Urteil Berufung angemeldet. Das Bezirksgericht Willisau wird das Urteil nun schriftlich begründen. Zuständig für das Berufungsverfahren ist das Luzerner Kantonsgericht.

Stellungnahme des SVPS

Der in Hildisrieden (LU) wohnhafte Schweizer Kaderreiter Paul Estermann wurde heute vom Bezirksgericht Willisau wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz schuldig gesprochen. Paul Estermann hat gegen das Urteil Berufung angekündigt und gilt daher weiterhin nicht als rechtskräftig verurteilt.

Das Wohlbefinden des Sportpartners Pferd steht beim SVPS an erster Stelle, und dafür, dass diesem Wohlbefinden jederzeit Rechnung getragen wird, setzt der Verband sich vehement ein. Er wird daher die Angelegenheit weiter verfolgen sowie gegebenenfalls notwendige Massnahmen treffen. Dies aber erst nach einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

 

Mehr Informationen in der «PferdeWoche» vom Mittwoch, 27. November 2019.

 

 

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