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Pferdebranche: Massnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus

23.03.2020 13:42
von  Pressedienst //

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen.

Der Branchenverband Swiss Horse Professionals möchte allen Pferdebetrieben und Berufsleuten aufzeigen, wie mit den Massnahmen des Bundes finanzielle Engpässe infolge Ertragsausfällen überbrückt werden können. Der ganze Massnahmenkatalog ist unter dem nachstehenden Link im Detail ersichtlich.

Die Pferdebranche kann sich primär auf folgende Massnahmen stützen:

  • Liquiditätshilfen / Finanzierung

  • Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit

  • Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige

Überbrückungskredit für KMU

Betriebe, die als Einzelfirma, Personengesellschaft oder juristische Personen firmieren, können bei ihrer Hausbank rasch und unkompliziert Kredite bis 10 Prozent vom jährlichen Umsatz beantragen. Kreditbeträge bis  500'000 Franken sollen von den Banken nach einer vereinfachten Kreditprüfung sofort ausbezahlt werden. Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Hausbank.

Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit

Gesuche für Kurzarbeit sind generell beim kantonalen Amt für Wirtschaft zu stellen. Das Verfahren wurde vereinfacht und der Kreis für Anspruchsberechtigte erweitert.

Erwerbsausfälle für Selbständige

Die Taggeldentschädigung beträgt 80 Prozent des Einkommens, maximal jedoch 196 Franken pro Tag. Die Prüfung für einen Anspruch sowie die Auszahlung wird über die kantonalen AHV-Ausgleichskassen gewährleistet. Verlangen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse ein Formular zur EO-Anmeldung.

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