Wie es in der Medienmitteilung des Bundesrates heisst, werden ab dem 6. Juni 2020 die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen.
Der Bundesrat lockert deshalb die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni 2020 weitgehend. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.
Sportveranstaltungen wieder möglich
Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt. Ob Voltige auch dazugehört, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestätigt werden. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen es zu engem Körperkontakt kommt, beispielsweise Voltige. In diesen Sportarten müssen die Trainings aber in beständigen Teams stattfinden und Präsenzlisten geführt werden.
Ferienlager für Kinder und Jugendliche möglich
Gute Nachrichten für Reitställe und -vereine die Sommerlager für Kinder anbieten. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden.
Grenzübertritte
Ab 15. Juni darf man wieder uneingeschränkt nach Deutschland, Frankreich und Österreich reisen. Nach Italien soll dies sogar ab 3. Juni wieder möglich sein. Bundesrätin Karin Keller-Sutter rät jedoch noch davon ab. Spätestens ab 6. Juli soll dann der freie Reiseverkehr in die Schengen-Staaten ebenso wieder möglich sein.
Weitere Schritte
Der Bundesrat wird ab 24. Juni über weitere Lockerungsmassnahmen entscheiden.
Ausführliche Informationen über alle Lockerungen in Bezug auf die Pferdebranche publizieren wir in der «PferdeWoche» Nr. 22 vom Donnerstag, 4. Juni.
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