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Zugangssituation Pensionsställe Frankreich

19.03.2020 09:46
von  Sascha P. Dubach //

Uns erreichen Informationen, dass ab sofort der Zugang zu Pensionsställen in Frankreich nur noch für angestellte Stallmitarbeiter und/oder den Besitzer möglich ist. Pferdebesitzer, die ihren Viereiner in Pension haben, dürfen den Stall nicht mehr betreten. Dies gelte scheinbar auch für jene, die beispielsweise eine Boxe bei einem Landwirt haben. Nur der Landwirt darf das Pferd noch versorgen. Dies gilt vorerst bis am 15. April.

Liebe Leserinnen und Leser – die Informationen wechseln ständig und vieles ist ungewiss. Falls Sie andere oder weiterführende Informationen haben, schreiben Sie uns. Auch wie die Situation in Deutschland, Österreich oder Italien aussieht.

Herzlichen Dank

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