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Allgemeinen Insertionsbestimmungen

Aufgabe von Inseraten
Die Aufgabe von Inseraten, Textänderungen, ­Verschiebungen und Abbestellungen erbitten wir schriftlich. Sistierungen sind dem Inserateschluss gleichgestellt.

Online-Dienste
Der Inserent erlaubt dem Verlag die in der Printausgabe abgedruckten Inserate auf seiner Homepage zu verö̈ffentlichen. Der Verlag untersagt die Ü̈bernahme von Inseraten auf Online-Dienste durch Dritte.

Abschlüsse
Die Abschlussvereinbarung verpflichtet den Auftraggeber, das bestimmte Volumen innert zwölf Monaten zu erreichen. Bei Nichterreichen der vereinbarten Abschlussstufe wird der zu viel gewä̈hrte Rabatt rück­wirkend nachbelastet. Bei Abschlü̈ssen, welche innert Jahresfrist eine höhere Rabattstufe erreichen, wird der entsprechend höhere Rabattsatz ab ­Erreichen angewendet. Abschlüsse gelten nur für eine einzige Firma und können nicht kumuliert werden. Abschlusslaufzeit, wenn nicht anders ­vereinbart, ist jeweils vom 1.1.-31.12. des Jahres.

Druckmaterial
Bei Anlieferung von nichtkonformen Druckunterlagen und Daten werden die zusätzlich anfallenden Kosten für die Nachbearbeitung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Inserate, die infolge unge­eignetem Druckmaterial nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden und berechtigen zu keinem Preisnachlass oder ­Ersatz. Wenn durch den Auftrageber oder dessen Agentur kein Proof oder Abzug der Anzeige mitgesandt wird, kann keine Garantie für Farbabweichungen übernommen werden.

Druckfehler/Satzfehler
Fehler, die weder den Sinn noch die Wirkung des Inserates massgeblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Preisnachlass oder Ersatz. Bei telefonisch aufgegebenen Inseraten ubernimmt der Verlag keine Haftung für Hörfehler. Farbabweichungen innerhalb der Toleranzgrenze mussen im Zeitungsdruck akzeptiert werden.

Platzierungen
Platzierungswünsche konnen nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften wird lediglich der Platzierungszuschlag hinfällig. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

Chiffre
Zuschriften auf Chiffreinserate sollten keine Beilagen von Wert enthalten. Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für deren Rücksendung. Anfragen nach Adressen von Chiffre-Inserenten sind zwecklos. Zur Ausschaltung von Missbrauch behält sich der Verlag das Recht vor ­Angebote zwecks Prüfung zu öffnen.

Belegexemplar
Der Inserent erhält ein Belegexemplar zur Ansicht.

Inhalt
Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Inserate vollumfänglich ­verantwortlich und hat für allfällige Ansprüche Dritter einzustehen. Der Verlag behält sich das Recht vor, Inserate ohne Grundangabe abzu­lehnen.

Tarif
Tarifanpassungen bleiben vorbehalten und treten sofort in Kraft.

Zahlungskonditionen
Die Rechnung ist ohne jeglichen Abzug innert zehn Tagen zu begleichen. Reklamationen werden nur innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung entgegengenommen. Bei Zwangseintreibung werden sämtliche Rabatte hinfällig und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– belastet. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Uster.

Bankverbindung
Credit Suisse
8401 Winterthur
IBAN CH43 0483 5023 1792 4100 1

Postverbindung
PC Nr. 49-634967-1
IBAN CH84 0900 0000 4963 4967 1

UID Nummer
CHE-107.973.648

 

 

Inserateschluss

Donnerstagabend der Vorwoche
Später eintreffende Inserate können ohne Rückmeldung unter der Rubrik «In letzter Minute» platziert werden.

Ihr Inserat in der PferdeWoche

Annahmeschluss jeweils Donnerstagabend der Vorwoche
Telefon: +41 44 908 45 46
Telefax: +41 44 908 45 40
E-Mail:
inserate[at]pferdewoche.ch

» Tarife 2024 in Franken (PDF)

» Tarife 2024 in Euro (PDF)

Kontakt

Unseren Abo- und Leserservice erreichen Sie wie folgt:
Telefon: +41 44 908 45 45
Telefax: +41 44 908 45 40
E-Mail: abo[at]pferdewoche.ch

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CH-8604 Volketswil

Neue Adresse ab 1. April 2024: Allmendstrasse 6, CH-8320 Fehraltorf