Mitte Dezember kam es am Kantonsgericht Luzern zur Berufungsverhandlung des Springreiters Paul Estermann, der sich gegen seine Verurteilung wegen Tierquälerei wehrte und erneut sämtliche Tatvorwürfe bestritt (wir berichteten). Er flüchtete sich während der rund fünfstündigen Verhandlung in Schutzbehauptungen.
Das Kantonsgericht bestätigte mit dem Urteil vom 7. Januar 2021 das vorinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Willisau im Wesentlichen. Es spricht den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig, begangen gegenüber Castlefield Eclipse am 28. April 2016 und rund eine Woche davor, sowie gegenüber Lord Pepsi im Herbst 2015.
Bezüglich zweier Vorfälle gegenüber Lord Pepsi im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 wird der Beschuldigte jedoch freigesprochen.
Das Kantonsgericht spricht eine bedingte Geldstrafe von 105 Tagessätzen aus. Zudem hat der Beschuldigte 80 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil des Kantonsgerichts wurde den Parteien schriftlich und im Dispositiv eröffnet. Es ist daher nicht rechtskräftig. Das Kantonsgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich begründen. Für den Beschuldigten gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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