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Lockerungen für die Pferdebranche?

16.04.2020 16:33
von  Sascha P. Dubach //

Der Bund hat gewisse Lockerungen aus dem «Lockdown» in drei Schritten bekannt gegeben. Dazu gehören ab dem 27. April beispielsweise die Öffnung medizinischer Praxen wie Zahnärzte oder Physiotherapeuten sowie Coiffeur- oder Kosmetikstudios. Ab 11. Mai sollen die obligatorischen Schulen und alle Läden wieder öffnen. Ab 8. Juni sollen weitere folgen.

Was bedeutet das für die Pferdebranche?

Auf der Webseite des Bundesamtes für Veterinärwesen steht diesbezüglich:

Kann ich meine aktuell verbotene Tätigkeit für Tiere (bsp. Reitunterricht) ab dem 27. April wieder aufnehmen?
«Die geltenden Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden mindestens solange aufrecht erhalten bis der Bundesrat konkrete Lockerungen beschliesst. Danach wird das BLV in Absprache mit dem BAG die entsprechenden Lockerungen in den Bereichen Tierhaltung und Umgang mit Tieren definieren und kommunizieren.»

Aktuell gibt es also noch keine Neuigkeiten für die Pferdebranche. 

Bezüglich Pferdesport ist damit zu rechnen, dass man frühestens mit dem letzten Schritt am 8. Juni wieder Veranstaltungen durchführen kann. «Welchen Sport man wann wieder zulassen kann, darüber entscheiden wir Schritt für Schritt», so Bundesrat Alain Berset an der heutigen Medienkonferenz.

Noch offen ist, ob und wie Selbstständige in der Pferdebranche von der neu geschaffenen Entschädigung profitieren können. Denn der Bundesrat unterstützt jetzt auch Selbstständige, die nur indirekt von den Corona-Massnahmen betroffen sind. Die Entschädigung ist, wie die bereits bestehende Corona-Erwerbsausfallentschädigung, auf 196 Franken pro Tag, also auf 5880 Franken pro Monat begrenzt. Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem ersten Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17. März 2020.

Über die entsprechenden Möglichkeiten und Massnahmen für die gesamte Pferdebranche wird der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) und der Branchenverband «Swiss Horse Professionals» (SHP) in Absprache mit dem Bundesamt für Veterinärwesen in Kürze informieren.

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