Wie die Staatsanwaltschaft Sursee in einer Medienmitteilung publiziert, hat sie den 56-jährigen Kaderspringreiter Paul Estermann wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Der Beschuldigte hat Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben. Der Fall wird nun vor dem Bezirksgericht Willisau verhandelt werden. Entsprechend ist das Urteil nicht rechtskräftig und es gilt bei Estermann nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung abgeschlossen. Sie geht davon aus, dass der Beschuldigte im April 2016 im heimischen Stall in Hildisrieden eine Stute mehrmals mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch schlug. Damit wollte er ein besseres Trainingsergebnis erzielen. Aufgrund der Peitschenhiebe wurde das Pferd verletzt. Zudem soll der Beschuldigte in analoger Weise auch ein zweites Pferd derart geschlagen und verletzt haben.
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung mit einem Strafbefehl abgeschlossen und den Beschuldigten wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 3600 Franken bestraft. Zudem muss der Springreiter die Verfahrenskosten von rund 1500 Franken sowie seine Anwaltskosten bezahlen.
Paul Estermann hat gemäss der Medienmitteilung gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Somit wird das Bezirksgericht Willisau den Fall beurteilen.
Stellungnahme Verband
Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) verweist in einer ersten Stellungnahme auf die Unschuldsvermutung. «Solange Paul Estermann nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt diese. Sollte er vor Gericht schuldig gesprochen werden, wird der SVPS weitere Massnahmen prüfen.»
Rückblende
Im März 2017 publizierte die Tageszeitung «Blick» Fotos, welche der ehemalige Pferdepfleger von Estermann, der Tscheche Zdenek Dusek, der Polizei als Beweis für die Tierquälerei eingereicht hat. Auf diesen waren schwerwiegende Verletzungen zu erkennen. Da es sich bei einem Verstoss gegen das Tierschutzgesetz um ein Offizialdelikt handelt, nahm die zuständige Kantonspolizei auch ohne Klage Ermittlungen wegen «Verdacht auf Tierquälerei» auf.
Im August 2017 wurden die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese hat nach Sichtung der Akten dann eine Strafuntersuchung eingeleitet. Und diese Untersuchung mit den entsprechenden Einvernahmen dauerten zwei Jahre. Während dieser Zeit galt für Estermann die Unschuldsvermutung. Entsprechend hat auch der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) keine Massnahmen, wie beispielsweise eine allfällige Sperre, getroffen. Estermann zog 2017 von sich aus von der Europameisterschaft in Göteborg, für die er selektioniert war, zurück. Er war jedoch Teil der Mannschaft am kontinentalen Championat im vergangenen August in Rotterdam.
Mehr Informationen in der «PferdeWoche» vom 25. September.
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