Der Springreiter Paul Estermann wird für vier Jahre von der Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen ausgeschlossen. Das hat das Verbandsgericht von Swiss Equestrian im Beschwerdeverfahren entschieden.
Die Ermittlungen gegen Paul Estermann begannen 2017 und mündeten im November 2022 nach einem langwierigen Strafverfahren in einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Kantonsgericht Luzern wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei. In der Folge befasste sich die Sanktionskommission von Swiss Equestrian mit der verbandsrechtlichen Sanktion und entschied Ende März 2023, dass Paul Estermann während sieben Jahren gesperrt werden sollte. Gegen die Sanktion hatte dieser in der Folge Beschwerde beim Verbandsgericht von Swiss Equestrian erhoben, das nun das Mass der Sanktion auf vier Jahre festgelegt hat. Paul Estermann ist bereits seit dem 20. Juni 2023 vorsorglich gesperrt; dieser Zeitraum wird der verhängten Sperre angerechnet.Der Vorsitzende des Verbandsgerichts, Carl-Gustav Mez, begründet die Höhe der Sanktion wie folgt: «Das Verbandsgericht basiert seine Beurteilung auf dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern. Dieses hielt im Strafverfahren fest, dass es sich im vorliegenden Fall um ein mittelschweres Vergehen handelt und hat seine Strafe entsprechend angesetzt. Vor diesem Hintergrund ist das Verbandsgericht bei seiner revidierten Beurteilung zum Schluss gekommen, dass die Grundsanktion tiefer anzusetzen ist als von der Sanktionskommission angenommen. Wie schon die Sanktionskommission hat auch das Verbandsgericht verschiedene mildernde Aspekte berücksichtigt.»Dieser Entscheid ist innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit endgültig. Paul Estermann steht es aber offen, den Entscheid innerhalb von 30 Tagen an ein ziviles Gericht weiterzuziehen.
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