Die Erhaltung der Freibergerrasse ist kritisch; der Weiterbestand der einzigen Schweizer Pferderasse nicht sichergestellt. Am 1. Januar 2023 wurde die Verordnung über die Tierzucht aktualisiert. Damit gelten ab 1. Juni 2023 für die Freiberger Züchter andere Rahmenbedingungen, wenn sie die vom Bund bereitgestellten Erhaltungsbeiträge für den Fortbestand der Rasse beziehen wollen.
Das juristische Dokument ist umfangreich und keine «leichte Kost». Doch ein genauer Blick in die Verordnung über die Tierzucht (TZV) des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) lohnt sich.
Erhaltungsbeiträge für Züchter
Erfreulich: Der bisherige Beitrag von 500 Franken pro Tier wird nicht gekürzt. Die Referenzperiode für alle in der TZV erwähnten Gattungen dauert vom 1. Juni bis zum 31. Mai. In dieser Zeitspanne wird der Erhaltungsbeitrag nur einmal ausbezahlt. Hat eine Stute also im Juni 2023 und im Mai 2024 ein Fohlen, erhält der Züchter den Beitrag nur einmal (Anhang 1, 8 TZV). Pauline Queloz, die Geschäftsführerin des Schweizerischen Freibergerverbandes (SFV) sieht in der Referenzperiode eine weitere Schwierigkeit: «Kommt ein Fohlen am 31. Mai zur Welt, erhält der Züchter seinen Erhaltungsbeitrag im laufenden Jahr. Für Fohlen, die ab 1. Juni geboren werden, wird erst im folgenden Jahr bezahlt. Der Verband führt aktuell Gespräche mit dem BLW mit dem Ziel, diesen Umstand zu verbessern.»
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe.
(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 8/23)
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