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Neues Gesetz mit kleinen Stolpersteinen

05.01.2021 15:59
von  Sascha P. Dubach //

Seit 1. Januar 2021 darf in der Schweiz mit leichten Anhängern auf der Autobahn statt 80 neu 100 km/h schnell gefahren werden. Wir erklären, auf was dabei geachtet werden muss.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche und sind ab 1. Januar 2021 in Kraft. Auf den Autobahnen gilt bei Stau künftig zum Beispiel die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, und bei Spurabbauten das Reissverschlussprinzip. Im Langsamverkehr wird Kindern bis zwölf Jahre künftig erlaubt, auf dem Trottoir zu fahren, wenn es keinen Radweg oder Radstreifen gibt. Und: Auf Autobahnen und Autostrassen dürfen leichte Motorwagen (bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) einen Anhänger, dessen Gesamtgewicht ebenfalls 3,5 Tonnen nicht übersteigt, neu mit Tempo 100 km/h (anstelle 80 km/h) fahren. Das freut die «Rösseler» genauso wie Besitzer von Wohnwagen oder Transportanhängern. Doch kann man jetzt mit jedem Pferdeanhänger respektive Gespann auch gleich bedenkenlos mit den höheren Tempi über die Autobahn «brettern»? Nein, einige wichtige Punkte gibt es zu beachten.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe.

(Erschienen in der PferdeWoche Nr. 01/2020)

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